Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen für Dienstleistungen, Reparaturen und Verkauf.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen INFRA IT Solutions (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB).
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten Subunternehmer oder Dritte einzuschalten.
§ 2 Vertragsschluss und Kostenvoranschläge
1. Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Webseite ist freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines Serviceauftrags, durch schriftliche Bestätigung (E-Mail) oder durch Beginn der Arbeiten mit Zustimmung des Kunden.
2. Fernwartung: Bei Supportleistungen mittels Fernwartungssoftware (z.B. TeamViewer, AnyDesk) kommt der Vertrag durch die Herstellung der Verbindung und die Zustimmung des Kunden zur Sitzung zustande.
3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Verbindlichkeit vereinbart wurde. Diagnosekosten können nach vorheriger Absprache in Rechnung gestellt werden.
4. Leasing/Finanzierung: Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Vertrags durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank. Lehnen diese den Antrag ab, bleibt es dem Auftragnehmer überlassen, vom Angebot zurückzutreten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die vereinbarten Preise. Für Verbraucher verstehen sich Preise inkl. gesetzlicher MwSt., für Unternehmer zzgl. MwSt.
2. Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Ware oder Fertigstellung der Dienstleistung fällig.
3. Bei Hardware-Bestellungen (z.B. Custom-PCs) kann eine Anzahlung verlangt werden.
4. Ist der Kunde Unternehmer und gerät mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit begründet, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.
§ 4 WICHTIG: Datensicherung und Mitwirkung
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen (z. B. Passwörter bereitstellen).
2. Haftungsausschluss bei Datenverlust: Dem Kunden ist bekannt, dass bei Reparaturen und Eingriffen in die EDV ein Risiko des Datenverlustes besteht.
3. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Gerätes eine vollständige Datensicherung (Backup) durchzuführen.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Ist keine Sicherungskopie vorhanden, ist die Haftung vollständig ausgeschlossen.
§ 5 Lieferung und Gefahrenübergang
1. Der Versand von Ware erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung.
2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
3. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 6 Reparatur, Fernwartung und Abnahme
1. Werkleistung (Reparatur): Der Kunde ist zur Abnahme der ordnungsgemäß erbrachten Reparatur verpflichtet. Holt der Kunde das Gerät nach Fertigstellungsanzeige nicht innerhalb von 4 Wochen ab, gerät er in Annahmeverzug (Lagergeld kann berechnet werden). Es gilt das Unternehmerpfandrecht.
2. Dienstleistung (Beratung/Fernwartung): Bei reinen Beratungs- oder Fernwartungsleistungen schuldet der Auftragnehmer das bloße Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
3. Bei Fernwartung hat der Kunde den Bildschirm zu überwachen und die Sitzung bei Unregelmäßigkeiten sofort zu beenden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware (Hardware, Ersatzteile) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt (Unternehmer): Ist der Kunde Unternehmer, tritt er bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus einer Weiterveräußerung erwachsen, in voller Höhe an uns ab.
3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen Waren entsteht Miteigentum an der neuen Sache.
§ 8 Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (2 Jahre für Verbraucher, 1 Jahr für Unternehmer bei Neuware).
2. Rügepflicht für Kaufleute: Ist der Kunde Kaufmann, setzen Gewährleistungsansprüche voraus, dass er seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Eingriffe durch Dritte vorgenommen, entfällt die Gewährleistung, wenn der Mangel hierauf zurückzuführen ist.
4. Bei Softwarefehlern gelten die Bestimmungen der Hersteller. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass Software mit jeder anderen Hardware oder Softwarekonfiguration fehlerfrei zusammenarbeitet.
§ 9 Lizenzrechte und Compliance
1. Der Kunde versichert, dass er für alle auf seinen Systemen installierten Softwareprodukte über gültige Lizenzen verfügt.
2. Sollte der Auftragnehmer beauftragt werden, Software zu installieren, hat der Kunde die entsprechenden Datenträger und Lizenzschlüssel bereitzustellen. Der Auftragnehmer prüft nicht die Rechtmäßigkeit der vom Kunden überlassenen Lizenzen.
§ 10 Haftung und Viren
1. Wir haften unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Körperschäden.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
3. Viren/Malware: Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit Computerviren infiziert werden. Da es nach heutigem Wissensstand nicht möglich ist, alle Mutationen von Viren sofort zu erkennen, haften wir nur, wenn wir diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben.
4. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen.
5. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein eines Backups beschränkt (siehe § 4).
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln.
2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung gemäß der DSGVO.
§ 12 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (z. B. Auftrag per Telefon/E-Mail) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Siegen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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